Antwort 17.10.2025 von Katrin Staffler CSU
Die ursprüngliche Festlegung der Diäten erfolgte durch eine unabhängige Expertenkommission, sodass eine objektive Grundlage besteht
Die ursprüngliche Festlegung der Diäten erfolgte durch eine unabhängige Expertenkommission, sodass eine objektive Grundlage besteht
Das Grundgesetz steckt einen klaren Rahmen für direktdemokratische Elemente auf Bundesebene – wie etwa Volksentscheide – und derzeit gibt es keine Vorhaben, diesen verfassungsrechtlichen Rahmen zu verändern
Ein denkbares Instrument hierfür sind zum Beispiel Bürgerräte.