(...) Sie haben mit Ihren Ausführungen recht, dass in Bayern die so genannte H10-Regelung gilt, die einen Abstand von mindestens der 10-fachen Nabenhöhe vorsieht. Da es im Saarland bis dato keine entsprechende Regelung des Mindestabstandes gibt, greifen hier subsidiär die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. (...)
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(...) Ob Ölkatastrophen in tropischen Regenwäldern, Flusslandschaften und Ozeanen, die Zerstörung von Tundra und Taiga bei der Gasgewinnung, die Abbaggerung und dauerhafte Zerstörung ganzer Landschaften für die Kohle nicht nur in Kolumbien, sondern auch im Rheinland, in Mitteldeutschland und der Lausitz - sie alle verursachen teils irreversible Eingriffe in die Ökosysteme der Erde: Es darf nicht aus den Augen verloren werden, dass konventionelle Energien und ihre Gewinnung mit die größten Naturzerstörer weltweit sind – nicht Windkraftanlagen. (...)
(...) Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass Elektomobilität nur ein Baustein für den Klimaschutz ist. Auch der Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs ist wichtig, um eine nachhaltige, sichere und bequeme Mobilität für alle zu ermöglichen. (...)
(...) Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes der Fahrzeugflotten ist ein absolut notwendiger Schritt hin zu einer generellen Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Europa. Im Verkehrssektor wurden hierbei in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel zu geringe Fortschritte erzielt, weshalb wir die Verschärfung der Grenzwerte begrüßen. Sie haben außerdem Recht, wenn Sie die Wichtigkeit von Waldflächen betonen. (...)
(...) Durch die Fristverlängerung vermeiden wir massive Verwerfungen und schaffen gleichzeitig die Voraussetzungen, dass der hohe Tierschutzstandard von Neuland (Betäubung mittels Masken) zukünftig bundesweit als praxistaugliche Alternative zur Verfügung steht. (...) Der Entschließungsantrag enthält zusätzliche Konkretisierungen unserer Forderungen und weitergehende Forderungen zum Tierschutz: Wir fordern – unter anderem - die Bundesregierung auf, dass sie auf eine konkrete und überprüfbare Vereinbarung mit den Schlachtunternehmen und dem Lebensmitteleinzelhandel hinzuwirken, die die Vermarktung von Fleisch aus alternativen Verfahren zur betäubungslosen Kastration sicherstellt und nicht einzelne Verfahren benachteiligt bzw. (...)