Antwort 11.09.2025 von Ilse Aigner CSU
Zu diesen Belangen gehört einerseits das Ortsbild, andererseits auch die Möglichkeit, im Geltungsbereich einer solchen Satzung Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien anbringen zu können.
Zu diesen Belangen gehört einerseits das Ortsbild, andererseits auch die Möglichkeit, im Geltungsbereich einer solchen Satzung Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien anbringen zu können.


Ihr Hinweis auf die Unterschiede in der Terminvergabe zwischen gesetzlich und privat Versicherten trifft ebenfalls einen wunden Punkt. Diese Zwei-Klassen-Medizin empfinden viele Menschen als ungerecht. Auch das nehmen wir sehr ernst: Unser Ziel ist es, die GKV zu stärken und die Versorgung so weiterzuentwickeln, dass Wartezeiten reduziert und alle Patientinnen und Patienten gleichbehandelt werden.