Antwort 02.12.2021 von Marion Gentges CDU
Der Staat ist verpflichtet, seiner Schutzpflicht für Leib und Leben nach Artikel 2 Absatz 2 GG nachzukommen und dabei einer Überlastung der Krankenhäuser entgegenzuwirken.
Der Staat ist verpflichtet, seiner Schutzpflicht für Leib und Leben nach Artikel 2 Absatz 2 GG nachzukommen und dabei einer Überlastung der Krankenhäuser entgegenzuwirken.

Ungeimpfte Personen tragen die Infektion etwa um den Faktor 10 stärker weiter als geimpfte Personen.

Die Impfung schützt zu ca. 90% vor einer Erkrankung und zu fast 100% vor dem Tod.

Wie Sie ja wissen, diskriminiert das Coronavirus Ungeimpfte, indem es diese Personen mit einem Faktor 10 häufiger infiziert und mit einem Faktor 20 ein tödliches Ende hervorruft.