Es ist ein Missverständnis, zu glauben, dass nicht genutzte Corona-Schulden als frei verfügbare Mittel für andere Investitionen zur Verfügung stehen. Die Unterscheidung zwischen roten und schwarzen Zahlen scheint hier nicht ausreichend beachtet zu werden. Das liegt daran, dass das Notbewilligungsrecht klar regelt, dass Schulden ausschließlich zur Bekämpfung von Naturkatastrophen aufgenommen werden dürfen.
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Rechtsmissbrauch mit SLAPP-Klagen ist ein ernstes demokratisches Problem. Innerhalb unserer Partei erwarte ich, dass sich alle Mitglieder an ethisch-legitime Grenzen halten. Es ist wichtig, öffentliche Debatten nicht durch gerichtliche Einschüchterung zu unterlaufen. Transparenz und Fairness in der politischen Diskussion sind essenziell für unsere Demokratie.
Deshalb begrüße ich ausdrücklich das Vorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, mit einem neuen Gesetz genau solche Einschüchterungsklagen zu erschweren. Wer mit unbegründeten Klagen versucht, engagierte Menschen, Journalistinnen oder zivilgesellschaftliche Organisationen mundtot zu machen, gefährdet die öffentliche Debatte und missbraucht das Recht. Das dürfen wir nicht zulassen.
Ich stehe sowohl auf Landes- als auch auf Landkreis-Ebene in regelmäßigem Austausch mit allen Beteiligten zur Brenzbahn. Es ist mir ein sehr wichtiges Anliegen, weshalb ich alle relevanten Termine wahrnehme.
Klares Ja – ich werde beim nächsten regelmäßigen Austausch zum Planungsstand der Brenzbahn mit dabei sein.
Als Bündnis 90/Die Grünen stehen wir klar für einen starken Tierschutz ein.