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D.h., es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, über die Initialisierung eines Ermächtigungs- und/oder Sonderbedarfszulassungsverfahrens eine Bedarfsprüfung durchzuführen und im Falle eines entsprechenden Ergebnisses einen weiteren Arzt bzw. Psychotherapeuten in einem Planungsbereich zu etablieren.
Die Gesundheitspolitik hat dieses Thema aufgegriffen und bereits mehrfach nachgesteuert
Und schließlich muss die lange vom Bund angekündigte Rückführungsoffensive endlich in die Tat umgesetzt werden. Bayern hat hier bereits mehrfach den Bund aufgefordert zu handeln und diese Position klar gemacht.
Die Forderung lautete „A13 für alle“. Diese Forderung wird nun Schritt für Schritt umgesetzt. Über diese Höherstufung sollten wir uns freuen.