Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können.
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Antwort 07.03.2023 von Benjamin Miskowitsch CSU
Antwort 12.07.2023 von Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie das BMWK Ende März verkündete, können Verbraucher*innen ihre Kosten zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 mit bis zu 80% erstatten lassen.
Antwort 06.03.2023 von Wolfgang Fackler CSU
Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, sich für eine verlässliche Fachinformation an Ihre Gewerkschaft zu wenden.
Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU
Antwort ausstehend von Michaela Kaniber CSU
Antwort 03.03.2023 von Wolfgang Fackler CSU
der Familienzuschlag wird in der Berechnung nicht unterteilt in Orts- und Familienzuschlag. Auch der Familienzuschlag wird nicht weiter unterteilt in verheiratet plus Zuschlag für Kinder, sondern es ist ein Betrag, der sich eben vor allem für Verheirate mit Kindern insgesamt erhöht.