Antwort 24.05.2024 von Josef Zellmeier CSU
Der Freistaat Bayern ist mangels Rechtsgrundlage derzeit leider nicht befugt, den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu beschränken. Einweg-E-Zigaretten sind mit einer nicht wieder auffüllbaren aromatisierten Flüssigkeit gefüllt.