Egal ob freiwillig oder verpflichtend, die Chatkontrolle ist hochproblematisch
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Die von Ihnen angesprochene Regelung auf EU-Ebene bezieht sich nicht auf die Einführung einer anlasslosen Massenüberwachung privater Kommunikation. Gegenstand ist die Verlängerung einer bereits seit 2021 geltenden Übergangsregelung, die Online-Plattformen lediglich erlaubt, auf freiwilliger Basis Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Fälle von Grooming zu erkennen, zu melden und zu entfernen.
Wir lehnen das anlasslose Durchleuchten von Messengerdiensten entschieden ab. Gegen diesen Angriff auf die Bürgerrechte setzen wir uns zur Wehr.
Die Vorschläge betreffen das Bundes-IFG. In Bayern gilt bereits ein Auskunftsanspruch mit berechtigtem Interesse und notwendiger Interessenabwägung.
Entscheidend ist für mich weiterhin, dass die unabhängige Justiz ihre Arbeit ohne politischen Druck und ohne Vorfestlegungen erledigen kann.
Sehr geehrte Frau H., leider können wir Ihre Frage nicht zuordnen. Sie können gerne mit unserem Bürgerbüro Kontakt aufnehmen: buero@sandro-kirchner.de