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Kooperationen mit Fachhochschulen, Innungen oder Kulturbündnissen könnten helfen, bürokratische Hürden zu verringern. Wichtig ist in Förderanträgen der Hinweis auf die Weitergabe von Wissen und die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes.
Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.