Antwort 10.11.2025 von Alfred Grob CSU
Als Mitglied des Bayerischen Landtages werde ich die Formalia der Ausschussarbeit der Kolleginnen und Kollegen in Berlin nicht öffentlich bewerten.
Als Mitglied des Bayerischen Landtages werde ich die Formalia der Ausschussarbeit der Kolleginnen und Kollegen in Berlin nicht öffentlich bewerten.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt sowohl die Möglichkeiten des rechtlich zulässigen Umgangs mit Cannabis als auch klare Grenzen, insbesondere hinsichtlich Anbau, Besitz und Weitergabe. Eine Ausnahme für religiöse Zwecke sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
Das geplante KI-Rechenzentrum im Tucherpark ist ein privatwirtschaftliches Projekt, geplant von Telekom und Nvidia. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales ist in die Planungen nicht einbezogen.