Antwort 27.10.2025 von Christian Bernreiter CSU
Die Schülerbeförderung ist komplex. Zuständig ist die Kommune bzw. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Die Schülerbeförderung ist komplex. Zuständig ist die Kommune bzw. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Die Prüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl ist Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag und ich habe Vertrauen in die bewährten Strukturen.
Neuauszählung der Bundestagswahlstimmen