Antwort 08.06.2026 von Ilse Aigner CSU
Ihre Frage bezieht sich auf eine Angelegenheit des Bundes.
Ihre Frage bezieht sich auf eine Angelegenheit des Bundes.
Natürlich wurde auch intern intensiv darüber diskutiert; letztlich hat sich die Mehrheit für die Beibehaltung der gesetzliche Regelung ausgesprochen.
Beide Systeme zu vergleichen und daraus eine Ungleichbehandlung abzuleiten, ist daher nicht sachgerecht.
Die CSU wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Versorgung psychisch erkrankter Menschen nicht geschwächt, sondern nachhaltig gestärkt wird