Antwort 19.01.2025 von Alexander Hold FREIE WÄHLER
Eine Beratung zu einzelnen konkreten rechtlichen Anliegen darf ich aus rechtlichen Gründen hier nicht vornehmen
Eine Beratung zu einzelnen konkreten rechtlichen Anliegen darf ich aus rechtlichen Gründen hier nicht vornehmen
Die Eröffnung einer Asylbewerberunterkunft in der Nachbarschaft begründet meiner rechtlichen Einschätzung nach als solche keinen zur Mietminderung berechtigenden Sachmangel.
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Sie haben Recht: Die Beteiligung an den Europawahlen ist geringer als an allen anderen Wahlen.