Antwort 25.02.2026 von Matthias Steinfurth SPD
Insofern Wir können uns gern dazu nochmal gesondert austauschen, sobald ich mir das Gutachten angeschaut habe.
Insofern Wir können uns gern dazu nochmal gesondert austauschen, sobald ich mir das Gutachten angeschaut habe.
Diese Frist reicht in angespannten Wohnungsmärkten oft nicht aus, um Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung zu schützen.
Unabhängig davon zeigt auch das von Ihnen angesprochene Gutachten, dass die Datenlage in diesem Bereich bislang nicht ausreichend ist, um weitreichende gesetzliche Maßnahmen sicher zu begründen.
Ich persönlich bin technologieoffen. Erneuerbare können dort entstehen, wo sie seitens der Menschen akzepiert werden und die Umwelt nicht beeinträchtigen.