Sonderzahlungen des Arbeitsgebers auf Grund der Corona-Pandemie bleiben in Höhe von bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Corona-Prämien in dieser Höhe werden auch bei Bezug von ergänzenden SGB II-Leistungen oder Kinderzuschlag nicht auf das Einkommen angerechnet.
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Von daher war die politische Entscheidung so, den Bonus auf den engen Kreis der Pflegenden in der Akut- und Langzeitpflege zu begrenzen.
dieses Versprechen hat es so nicht gegeben, auch ist die aktuelle Situation mit der aggressiven Politik Russlands (Krim-Annexion) eine andere als vor zwanzig Jahren.
ich halte die Entscheidung den Fraktionszwang zugunsten einer Gewissensentscheidung aufzuheben für richtig. So wird uns Abgeordneten ermöglicht auf Basis des eigenen moralischen Kompasses zu entscheiden.
Wir wollen Länder und Kommunen in die Lage versetzen, Attraktivität und Kapazitäten des ÖPNV zu verbessern. Ziel ist, die Fahrgastzahlen des öffentlichen Verkehrs deutlich zu steigern.
Ich sehe das genau wie sie, der ÖPNV muss einfach insgesamt attraktiver – also auch günstiger – werden, damit die Menschen umsteigen können. Das gilt vor allem für den ländlichen Raum.