Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart.
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Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Auch wenn das geltende Recht kein generelles Tätigkeitsverbot gegenüber ehemaligen Arbeitgebern vorsieht, müssen Entscheidungen unabhängig von wirtschaftlichen Einzelinteressen getroffen werden. Bereits der Anschein einer Bevorzugung früherer Arbeitgeber oder wirtschaftlicher Interessen kann das Vertrauen in die Integrität staatlichen Handelns beeinträchtigen und muss deshalb vermieden werden.
Die Entscheidung traf die Selbstverwaltung – entscheidend ist jetzt, Versorgungslücken zu vermeiden, damit keine zusätzlichen Folgekosten entstehen.
Ich erkenne die Sorgen vieler Ärzt*innen, Eltern und Selbstvertretungen an, die vor einem faktischen Screening und vor gesellschaftlichem Druck warnen. Gleichzeitig verteidige ich das Recht jeder schwangeren Person, sich frei, nach guter und ergebnisoffener Beratung, für oder gegen einen NIPT zu entscheiden, ohne dass ihre Entscheidung statistisch normiert oder moralisch bewertet wird.