Die vor unserer Regierungsübernahme geschaffene Regelung, die seit dem 1. März 2024 (§ 36 Abs. 3 AufenthG) in Kraft ist, dient jedoch einem klaren Zweck: Ausländische Fachkräfte mit bestimmten Aufenthaltstiteln (z. B. Blaue Karte EU) sollen durch den erleichterten Elternnachzug – befristet bis 2028 – stärker motiviert werden, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen und hier ihre Expertise einzubringen. Es handelt sich um einen temporären Anreiz zur Fachkräftegewinnung, der keine automatische Bewilligung vorsieht, sondern Ermessenssache der Ausländerbehörde bleibt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.04.2026 von Thorsten Frei CDU
Antwort ausstehend von Carmen Wegge SPD
Antwort ausstehend von Michael Kießling CSU
Antwort 23.04.2026 von Carmen Wegge SPD
Wir werden dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen und setzen uns im Parlament dafür ein, Missbrauch gezielt zu bekämpfen, ohne den niedrigschwelligen, digital unterstützten Zugang zu Medizinalcannabis und die Versorgungssicherheit der Patient*innen zu gefährden.
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Antwort 22.04.2026 von Stephan Brandner AfD
Die AfD-Bundestagsfraktion stellt alle Informationen zu diesem Thema komfortabel zusammen: