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Ich setze mich in diesem Verfahren dafür ein, die vorgesehene Regelung noch einmal kritisch zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen. Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, wie vorhandene Qualifikationen angemessen berücksichtigt und praktikable Übergangs- beziehungsweise Bestandsschutzregelungen ausgestaltet werden können.
Zur inhaltlichen Frage: Eine qualitätsorientierte Steuerung in der Kieferorthopädie ist aus unserer Sicht grundsätzlich vertretbar. Im KFO-Bereich bestehen strukturelle Überversorgungstendenzen, und gezielte fachliche Eingrenzungen unterscheiden sich methodisch von pauschalen Leistungskürzungen, die wir an anderer Stelle des GKV-BStabG kritisieren.
Faire Prüfung statt Pauschalurteil: Maßstab bleibt der nachweisbare Nutzen für die Versorgung.
Da Sie jedoch nicht im Wahlkreis von Frau MdB Zeulner wohnen und die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den zuständigen Kollegen zu verweisen, würde ich Sie gerne an Herrn MdB Prof. Dr. Hendrik Streek verweisen.