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Sind Sie für die digitale Handyüberwachung. Hoffentlich sind Sie dagegen. Mfg B.

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Marc Henrichmann
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Frage von Ellen B. •

Sind Sie für die digitale Handyüberwachung. Hoffentlich sind Sie dagegen. Mfg B.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht hinsichtlich der in der vergangenen Woche auf EU-Ebene in zweiter Lesung erfolgten Beratung zur Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-VO). Gerne antworte ich Ihnen. 

Gleich vorwegnehmen muss ich aber, dass hier völlig überzogen Panikmache betrieben wird oder worden ist. 

Die EU-Verordnung wird regelmäßig als sog. “Chatkontrolle“ diffamiert. Diese Wortwahl entspricht aber nicht der Realität. Es wird staatliche Massenüberwachung privater Kommunikation suggeriert, die völlig irreführend und an der Wichtigkeit des Themas vorbeigeht. 

Es war nie geplant und wird es nicht geben, dass private Chats mitgelesen oder überwacht werden. Das ist schlichtweg falsch. 

Es gibt und gab keine Regelung und keinen aktuellen Vorschlag, der staatliches Mitlesen privater Kommunikation vorsieht. Insofern können die Ängste schürenden Nachrichten zu einer wie auch immer gearteten Kontrolle zu Recht als Fake News bezeichnet werden. 

Zur Wahrheit gehört jedoch, dass nur beispielshaft genannt im Jahr 2023 über 100 Millionen Bilder oder Videos von sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Netz entdeckt worden sind. Das sind rund 270.000 pro Tag. Hinter jedem einzelnen Bild steht ein Kind mit einem lebenslangen Leidensweg. Ein erheblicher Teil der Taten findet dabei online statt, insbesondere durch Livestreaming. Täter in Europa und auch in Deutschland steuern Missbrauch in Echtzeit. Für wenig Geld und mit vermeintlich geringem Risiko. 

Die derzeitige Interimsregelung, die freiwillige Maßnahmen zur Aufdeckung von Missbrauchsdarstellungen erlaubt, lief im Frühjahr 2026 aus. Die aktuelle Initiative der dänischen Ratspräsidentschaft setzt nun darauf, dass u.a. verschlüsselte Kommunikation unberührt bleibt, freiwillige Maßnahmen eine klare rechtliche Grundlage erhalten und Hochrisikodienste zur Risikominimierung verpflichtet werden können. 

Im Juli hat das EP-Plenum den Ratsvorschlag zwischenzeitlich mit Änderungen angenommen: Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich wird interpersonelle Kommunikation, die Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist, war oder wird (Wortlaut: "This Regulation does not apply to interpersonal communications to which end-to-end encryption is, has been or will be applied".) 

Somit ist sog. Client-Side-Scanning damit vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Es gilt also: Chatkontrolle „nein“, Kinderpornografie-Screening „ja“.

Gerne stehe ich bei Rückfragen oder Anmerkungen Ihnen auch unter marc.henrichmann@bundestag.de jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Henrichmann

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