Antwort 21.04.2026 von Stephan Brandner AfD
Die Anpassung ist aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts nötig. Sie darf auf keinen Fall über das notwendigste hinaus gehen.
Die Anpassung ist aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts nötig. Sie darf auf keinen Fall über das notwendigste hinaus gehen.
Das vor wenigen Tagen von der Bundesregierung beschlossene Energiesofortprogramm entlastet Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen durch eine zweimonatige Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um etwa 17 Cent pro Liter.
Das Altersvorsorgereformgesetz sieht ein Standarddepot mit Kostendeckel von max. 1,0 % vor, um Gebühren zu begrenzen und die Rendite zu sichern.