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Sehr geehrte/r Abgeordnete/r, zur Chatkontrolle (CSA-Verordnung) läuft der Trilog. Warum lassen Sie sowas zu? Wie lautet Deutschlands Weisung an die EU-Vertretung? Wird diese veröffentlicht?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Josefine J. •

Sehr geehrte/r Abgeordnete/r, zur Chatkontrolle (CSA-Verordnung) läuft der Trilog. Warum lassen Sie sowas zu? Wie lautet Deutschlands Weisung an die EU-Vertretung? Wird diese veröffentlicht?

Wir brauchen keine Chatkontrolle.

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Antwort von CDU

Ich teile Ihre pauschale Ablehnung der sogenannten Chatkontrolle nicht. Kriminelle Kommunikation hat sich weitgehend in verschlüsselte Messengerdienste und digitale Plattformen verlagert. Organisierte Täterstrukturen nutzen diese Räume gezielt, weil Polizei und Nachrichtendienste dort häufig nur eingeschränkt ermitteln können.

Dabei geht es nicht um die anlasslose Kontrolle sämtlicher privater Nachrichten. Ein Staat darf nicht vorsorglich die Kommunikation unbescholtener Bürger durchsuchen. Sicherheitsbehörden müssen aber bei konkreten Erkenntnissen, auf einer klaren gesetzlichen Grundlage und unter wirksamer rechtsstaatlicher Kontrolle auf digitale Kommunikation zugreifen können. Verschlüsselung darf kein Schutzschild für Terroristen, ausländische Agenten oder organisierte Kriminalität sein.

Wie groß das deutsche Defizit inzwischen ist, zeigt unsere Abhängigkeit von ausländischen Nachrichtendiensten. Wiederholt konnten Anschlagsplanungen in Deutschland erst aufgrund von Hinweisen aus anderen Staaten erkannt werden. Die Bundesregierung hat selbst erklärt, dass dieser Erkenntnisaustausch für die deutschen Dienste von wesentlicher Bedeutung ist.

Internationale Zusammenarbeit bleibt unverzichtbar. Es darf aber nicht unser sicherheitspolitisches Geschäftsmodell sein, darauf zu hoffen, dass ein ausländischer Dienst einen Gefährder in Deutschland erkennt und uns rechtzeitig informiert. Deutschland ist bei der digitalen Aufklärung auf entscheidenden Augen blind. Das muss sich ändern. Der Schutz der Bevölkerung darf nicht davon abhängen, welche Informationen Partnerstaaten mit uns teilen.

Andere Nachrichtendienste verfügen seit Jahrzehnten über wesentlich weitergehende technische Möglichkeiten. Das Europäische Parlament untersuchte bereits das als Echelon bekannt gewordene globale Abhörsystem der sogenannten UKUSA-Staaten. Es diente der Erfassung privater und wirtschaftlicher Kommunikation über Staatsgrenzen hinweg. Durch die späteren Enthüllungen über Programme der NSA wurde das Ausmaß strategischer Telekommunikationsüberwachung nochmals deutlich.

Das ist kein Argument dafür, solche Praktiken ungeprüft zu übernehmen. Es zeigt aber die sicherheitspolitische Realität. Weltweite Kommunikation wird längst durch ausländische Dienste ausgewertet, während deutsche Behörden aufgrund fehlender Befugnisse und technischer Defizite vielfach auf die Ergebnisse dieser Überwachung angewiesen sind. Diese Abhängigkeit halte ich weder für souverän noch für verantwortbar.

Wir müssen Polizei und Nachrichtendienste so ausstatten, dass sie hybride Angriffe, Spionage und eine technisch überlegene Organisierte Kriminalität selbstständig erkennen können. Dafür brauchen sie moderne Analysefähigkeiten und gezielte Zugriffsmöglichkeiten. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden muss funktionieren, statt an Zuständigkeitsgrenzen zu scheitern. Andere Staaten räumen ihren Sicherheitsbehörden teilweise deutlich weitergehende Befugnisse ein, wobei die unterschiedlichen Rechtsordnungen einen unmittelbaren Vergleich nur eingeschränkt zulassen.

Die langfristige CSA-Verordnung befindet sich weiterhin in den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission. Eine abschließende Fassung liegt daher noch nicht vor.

Zur konkreten Weisung der Bundesregierung an die deutsche Ständige Vertretung habe ich keine gesicherten öffentlich zugänglichen Informationen. Solche Weisungen sind regelmäßig Teil der internen Willensbildung der Bundesregierung und werden nicht zwingend vollständig veröffentlicht. Das deutsche Abstimmungsverhalten und die grundsätzliche politische Position müssen jedoch nachvollziehbar sein.

Ich werde die Verordnung daran messen, ob sie gezielte Ermittlungen bei konkreten Gefahren ermöglicht und zugleich eine unterschiedslose Massenüberwachung ausschließt. Deutschland darf sich im digitalen Raum nicht selbst entwaffnen und anschließend darauf vertrauen, dass ausländische Nachrichtendienste unsere Sicherheitslücken ausgleichen.

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