Betreff: Chatkontrolle – welche Weisung geht an die Ständige Vertretung? Sehr geehrte/r Herr Z, zur geplanten EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-Verordnung, häufig

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Armand Zorn
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Frage von Mario R. •

Betreff: Chatkontrolle – welche Weisung geht an die Ständige Vertretung? Sehr geehrte/r Herr Z, zur geplanten EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-Verordnung, häufig

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Frage zur geplanten europäischen Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und zur deutschen Haltung in den laufenden Verhandlungen. 

Ihre Sorge vor einer anlasslosen Kontrolle privater Kommunikation teile ich. Für mich und die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und ihrer Verbreitung im Netz ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Er rechtfertigt aber keine flächendeckende Durchleuchtung der privaten Kommunikation von Millionen unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger. 

Deshalb lehnt die SPD eine anlasslose Chatkontrolle ab. Sichere und vertrauliche Kommunikation, insbesondere eine wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, ist ein wichtiger Bestandteil unserer Freiheitsrechte und zugleich eine Voraussetzung für Vertrauen in digitale Dienste. Kinderschutz und der Schutz privater Kommunikation dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. 

Die europäischen Verhandlungen haben sich gegenüber den ursprünglich diskutierten Vorschlägen inzwischen weiterentwickelt. Der Rat der Europäischen Union hat Ende 2025 eine Position beschlossen, die auf die zuvor vorgesehene Verpflichtung zum flächendeckenden Scannen privater Nachrichten verzichtet. Deutschland hat diesem Kompromiss zugestimmt. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über eine dauerhafte Regelung sind jedoch noch nicht abgeschlossen. 

Daneben gibt es eine befristete europäische Übergangsregelung, die Diensteanbietern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin freiwillige Maßnahmen zur Erkennung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern ermöglicht. Diese Regelung ist von einer verpflichtenden und anlasslosen Durchsuchung sämtlicher privater Nachrichten zu unterscheiden. 

Aus meiner Sicht muss eine tragfähige europäische Lösung deshalb dort ansetzen, wo Kinderschutz tatsächlich verbessert werden kann: bei wirksamer Prävention, konsequenter Strafverfolgung, einer besseren Ausstattung der Ermittlungsbehörden, der schnellen Entfernung illegaler Inhalte und einem besseren Schutz von Kindern vor Grooming. Unverhältnismäßige Eingriffe in die Kommunikation der gesamten Bevölkerung sind dafür nicht der richtige Weg. 

Für die weiteren europäischen Verhandlungen erwarte ich daher, dass die Bundesregierung an dieser Linie festhält: wirksamer Kinderschutz ja, anlasslose Massenüberwachung privater Kommunikation nein. Dafür werde ich mich auch im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit einsetzen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Armand Zorn 

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