Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung der Haltefrist für Kryptowährungen?
Sehr geehrter Herr Zorn, es soll für Kryptowährungen die einjährige Haltefrist abgeschafft werden.
Wieso werden Kryptowährungen in Zukunft anders behandelt als z.B. Gold und Silber?
Muss auch damit gerechnet werden, dass die Haltefrist auch für Golf, Silber & Co abgeschafft wird, um nicht in rechtliche Probleme zu laufen?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen. Sie sprechen dabei einen wichtigen Punkt an: Wenn die steuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen Kryptowerten verändert wird, muss nachvollziehbar sein, warum für andere Vermögenswerte wie Gold oder Silber weiterhin andere Regeln gelten.
Nach geltendem Recht können Gewinne aus privat gehaltenen Kryptowährungen nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr grundsätzlich steuerfrei sein. Eine Abschaffung dieser Regelung ist bislang nicht beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich allerdings dafür aus, diese einjährige Haltefrist künftig abzuschaffen und Gewinne aus Kryptowerten stattdessen grundsätzlich über die Abgeltungsteuer zu erfassen. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.
Hintergrund ist die Frage, ob es auf Dauer gerechtfertigt ist, Gewinne aus einer häufig auch als Kapitalanlage genutzten und zum Teil sehr spekulativen Anlageform nach einem Jahr vollständig steuerfrei zu stellen, während etwa Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinne grundsätzlich besteuert werden. Mir ist dabei wichtig, dass eine Neuregelung nicht nur mehr Steuergerechtigkeit schafft, sondern auch verständlich, praktikabel und rechtssicher ausgestaltet wird.
Ihr Vergleich mit Gold und Silber ist deshalb grundsätzlich berechtigt. Auch bei diesen Vermögenswerten können private Veräußerungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Frist steuerfrei sein. Genau deshalb muss bei einer Neuregelung für Kryptowährungen überzeugend begründet werden, weshalb eine unterschiedliche steuerliche Behandlung sachgerecht ist. Diese Frage ist Teil der laufenden politischen Diskussion.
Pläne der Bundesregierung, die Haltefrist zugleich auch für Gold, Silber oder vergleichbare Wirtschaftsgüter abzuschaffen, sind mir derzeit nicht bekannt. Wie die Besteuerung von Kryptowährungen am Ende konkret ausgestaltet wird, ist noch Gegenstand von Beratungen.
Ich unterstütze das Ziel, Kapitalerträge fair zu besteuern und steuerliche Regelungen an neue Formen der Geldanlage anzupassen. Zugleich halte ich es für wichtig, dabei keine neuen Widersprüche im Steuerrecht zu schaffen. Die von Ihnen angesprochene Gleichbehandlung verschiedener Anlageformen sollte deshalb bei der weiteren Ausgestaltung ausdrücklich berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Armand Zorn
