Was unternehmen Sie, um das IFG zu schützen?
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Schutz des Informationsfreiheitsgesetzes. Das IFG ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und hat sich als wichtiges Instrument für Transparenz und demokratische Kontrolle bewährt. Der voraussetzungslose Zugang zu staatlichen Informationen ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Presse und Zivilgesellschaft, staatliches Handeln nachzuvollziehen. Für mich steht deshalb fest: Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher zu machen. Entscheidend ist für uns dabei, dass das Recht auf Informationszugang gewahrt bleibt und die Reform einen tatsächlichen Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung bringt. Dazu gehört aus meiner Sicht insbesondere eine stärkere Digitalisierung der Bearbeitungsprozesse. Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des IFG sollten beispielsweise Schwärzungen von Akten nicht noch immer überwiegend händisch vorgenommen werden müssen.
Zugleich müssen wir angesichts der veränderten Sicherheitslage prüfen, ob staatliche Sicherheitsinteressen und insbesondere der Schutz kritischer Infrastrukturen weiterhin ausreichend berücksichtigt werden. Das bestehende IFG enthält bereits umfassende Schutzvorschriften für berechtigte staatliche Sicherheitsbelange. Deshalb halte ich es für wichtig, genau zu prüfen, an welchen Stellen tatsächlich gesetzgeberischer Anpassungsbedarf besteht. Das gilt beispielsweise auch für Veröffentlichungspflichten in speziellen Fachgesetzen.
Für mich und die SPD-Bundestagsfraktion ist dabei eine Grenze klar: Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern, Presse und Zivilgesellschaft kommen. Einer Absenkung oder Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird die SPD-Bundestagsfraktion nicht zustimmen.
Ich werde mich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass sich diese Maßgabe auch in der konkreten Ausgestaltung der Reform wiederfindet. Das IFG soll einfacher, moderner und digitaler werden, ohne die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schwächen.
Mit freundlichen Grüßen
Armand Zorn
