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Beim Zucker in Fertigprodukten setzt der Bund bislang auf Vereinbarungen mit der Lebensmittelwirtschaft statt auf gesetzliche Vorgaben für einzelne Rezepturen. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium wertet diesen Ansatz derzeit aus und legt bis Ende 2026 einen Abschlussbericht vor.
Zum aktuellen Stand verweise ich auf die Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr.
Ihr Punkt zielt auf die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Zusammen mit der Umsatzsteuer ergibt sich eine Senkung um 17 Cent pro Liter bei den Kraftstoffen. Damit konnten wir innerhalb kürzester Zeit eine Entscheidung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen treffen.