Antwort 22.07.2026 von Thorsten Frei CDU
Der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001. Das Gericht hat festgestellt, dass Eltern durch die Erziehung von Kindern einen besonderen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des umlagefinanzierten Pflegeversicherungssystems leisten.