Antwort 04.05.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das geplante Gesetz ist nicht fair: es löst keine Kostenprobleme, belastet Versicherte zu stark und schont Lobbys.
Das geplante Gesetz ist nicht fair: es löst keine Kostenprobleme, belastet Versicherte zu stark und schont Lobbys.
Derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.