Antwort 23.07.2026 von Christos Pantazis SPD
Nach meinem Kenntnisstand liegen hierzu bislang keine belastbaren Erkenntnisse vor, die eine generelle Einschränkung bestehender Informationsrechte rechtfertigen würden.
Nach meinem Kenntnisstand liegen hierzu bislang keine belastbaren Erkenntnisse vor, die eine generelle Einschränkung bestehender Informationsrechte rechtfertigen würden.
Für eine Abschaffung oder eine Aufweichung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es von mir keine Zustimmung geben
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ werden nicht mehr bearbeitet.
In meinen Augen ist es richtig, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen für die Bürger und in Abstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten weiterzuentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.