Guten Tag Herr Frei, wie stehen Sie zur geplanten Einschränkung der Rechte beim IFG?
Sehr geehrter Frau P.,
in meinen Augen ist es richtig, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen für die Bürger und in Abstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten weiterzuentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Dazu gehört auch die Prüfung einer Eingrenzung des Adressatenkreises, um möglichen Missbrauch zu verhindern, und die Kostenstrukturen genauer an den behördlichen Aufwand anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
