Wann setzt die CDU die Abschiebung vollziehbar Ausreisepflichtiger laut BAMF-Statistik konsequent durch, beendet die Debatten um die „Brandmauer“ und kehrt zu einer sachlichen Politik zurück?
Sehr geehrter Herr Frei,
als Bürgerin mit Migrationsgeschichte frage ich Sie: Warum hält die CDU an der „Brandmauer“ fest, statt den Wählerwillen der Landtagswahlen zu akzeptieren? Wann endet diese aus meiner Sicht überholte Rhetorik für eine rein sachliche Politik?
Als Deutsche mit Migrationshintergrund habe ich keine Angst vor rechtmäßiger Remigration. Der aktuelle Kurs sorgt jedoch für Enttäuschung bei Migranten, die Recht und Ordnung wollen. Wie wollen Sie uns zurückgewinnen?
Laut der offiziellen BAMF-Asylgeschäftsstatistik 2024–2026 und dem Bundeslagebild Migration des BKA bleibt die Zahl der tatsächlichen Abschiebungen im Verhältnis zu den Ausreisepflichtigen niedrig, während die Sozialsysteme stark beansprucht werden. (Quelle: Siehe offizielle Lageberichte unter bamf.de und bka.de).
Mit freundlichen Grüßen!
Sehr geehrte Frau F.,
wer vollziehbar ausreisepflichtig ist und bei wem keine rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebungshindernisse bestehen, muss Deutschland verlassen. Zum 31. März 2026 waren laut Ausländerzentralregister 237.588 Menschen ausreisepflichtig. Diese Zahl stammt allerdings nicht aus der BAMF-Asylgeschäftsstatistik; zudem bedeutet eine Ausreisepflicht nicht in jedem Fall, dass eine Abschiebung unmittelbar möglich ist. Die Bundesregierung hat Rückführungen ausgeweitet, Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien aufgenommen und weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht vereinbart. Für den konkreten Vollzug sind grundsätzlich die Länder zuständig. Den Begriff „Brandmauer“ mache ich mir nicht zu eigen. An der Ablehnung einer Zusammenarbeit mit der AfD halte ich jedoch fest. Sie beruht nicht auf Wahlergebnissen, sondern auf grundlegenden politischen Differenzen, etwa bei Europa, NATO, Russland und unserem Gesellschaftsbild. Auch nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gilt diese Position fort. Für Menschen mit Migrationsgeschichte gilt dabei dasselbe wie für alle anderen: Maßstab sind Recht und Gesetz, nicht Herkunft. Konsequente Rückführung und erfolgreiche Integration sind deshalb für mich kein Widerspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
