
Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU

Bereits jetzt gibt es Regelungen, wonach Krankenkassen Folgekosten bei vorzeitiger Entlassung gegen ärztlichen Rat unter Umständen nicht übernehmen.
Das Bundesgesundheitsministerium setzt nicht auf Leistungsabbau, sondern auf strukturelle Reformen, mehr Digitalisierung und den Abbau der überbordenden Bürokratie
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