Antwort 04.05.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das geplante Gesetz ist nicht fair: es löst keine Kostenprobleme, belastet Versicherte zu stark und schont Lobbys.
Das geplante Gesetz ist nicht fair: es löst keine Kostenprobleme, belastet Versicherte zu stark und schont Lobbys.
Da Ihre Frage sich mit der Frage vom 23.04. deckt, verweise ich Sie auf meine Antwort auf diese Frage. Ich danke für Ihr Verständnis.
Derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Die Solidarität, die Sie und Ihr Mann über Jahrzehnte gezeigt haben, indem Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben sind, verdient Anerkennung.