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Wie im Gesetzentwurf vorgesehen, wollen wir die Altersgrenze für besondere Verwendungen auf freiwilliger Basis anheben. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass Kameradinnen und Kameraden bis zum Alter von 68 Jahren freiwillig in besonderen und besonders nachgefragten Verwendungen üben können.
Lassen Sie mich einleitend sagen, dass es Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt allgemein gibt. Dieser beschränkt sich nicht auf die Sozialversicherungen, sondern ist in allen Bereichen des Bundeshaushalts zu spüren.
Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren.
Der zentrale Grund für die aktuelle Anpassung der Beamtenbesoldung ist, dass sie auf dem verfassungsrechtlichen Prinzip der amtsangemessenen Alimentation beruht