Antwort 26.03.2026 von Jan-Christoph Oetjen FDP
Zunächst muss zwischen einer Verordnung und einer Richtlinie unterschieden werden.
Zunächst muss zwischen einer Verordnung und einer Richtlinie unterschieden werden.
Wo Engagement friedlich, demokratisch und im Rahmen unseres Rechtsstaats erfolgt, ist es Ausdruck einer wachsamen Zivilgesellschaft. Das unterstütze ich ausdrücklich. Die Anwendung von Gewalt oder die Infragestellung unserer demokratischen Grundordnung lehne ich jedoch entschieden ab.
Vergewaltigungen sind ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich nicht auf eine Nationalität oder einen Aufenthaltsstatus reduzieren lässt. Genau dieser pauschalen Zuschreibung habe ich widersprochen.