Antwort 10.08.2026 von Daniel Peters CDU
Ich kann mich an kaum eine Zeit erinnern, die für unsere Partei herausfordernder gewesen ist, als die jetzige.
Ich kann mich an kaum eine Zeit erinnern, die für unsere Partei herausfordernder gewesen ist, als die jetzige.
Bei dem Pflegeneuordnungsgesetz handelt es sich derzeit lediglich um einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Er befindet sich noch in einem frühen Anhörungs- und Abstimmungsverfahren und wurde wegen Änderungsbedarf bisher weder in der Kabinettssitzung der Bundesregierung noch in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Für eine erneute Prüfung braucht es eine neue Petition mit neuem Sachverhalt. Dann kann der Petitionsausschuss in der neuen Legislatur darüber beraten.