Antwort 03.09.2026 von Jan-Philipp Beck SPD
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhalten nunmehr zunächst einmal die Gewerkschaften und Interessenverbände die Möglichkeit, zu diesem Entwurf ihre Stellungnahmen abzugeben.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhalten nunmehr zunächst einmal die Gewerkschaften und Interessenverbände die Möglichkeit, zu diesem Entwurf ihre Stellungnahmen abzugeben.
Anschließend wird das zuständige Finanzministerium diese Eingaben auswerten, fachlich beurteilen und bei Bedarf auch noch einmal Anpassungen an dem bestehenden Entwurf vornehmen.
Ich setze mich deshalb nicht nur für ein einfaches Auskunftsrecht, sondern für ein modernes Transparenzgesetz ein.