Antwort 06.07.2026 von Karin Logemann SPD
Vielen Dank für Ihre Frage – die trifft, aus meiner Sicht, einen wunden Punkt der aktuellen Rentendebatte.
Vielen Dank für Ihre Frage – die trifft, aus meiner Sicht, einen wunden Punkt der aktuellen Rentendebatte.
Das Verfahren im Bundestag ist abzuwarten
Nach geltendem niedersächsischem Recht darf Totenasche grundsätzlich nicht im eigenen Garten verstreut werden.
In Niedersachsen gibt es kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz. Dass Niedersachsen und Bayern bisher kein IFG haben, ist ein Befund, der viele ärgert – und die Gründe dafür sind genau die, die Sie vermuten: