Antwort 18.08.2023 von Reinhold Hilbers CDU
Wenn sich heraustellt, dass der Verfassungsschutz den Tatbestand für ein Verbot erfüllt sieht, wird sicher ein Verbotsverfahren angestrebt. Das würde ich dann auch unterstützen.
Wenn sich heraustellt, dass der Verfassungsschutz den Tatbestand für ein Verbot erfüllt sieht, wird sicher ein Verbotsverfahren angestrebt. Das würde ich dann auch unterstützen.
Bei einem Verbotsverfahren bin ich weiterhin vorsichtig. Ein solches darf erst eingeleitet werden, wenn es ausreichende und gesicherte Erfolgsaussichten gibt.
Verbotsverfahren sind langwierig, dennoch sollte es sie geben. Kurzfristig sollten auch Landesverbände ins Visier genommen werden und Parteienfinanzierung.
Zugegebenermaßen fällt es mir schwer, hier ein klares JA oder NEIN zu äußern.

Wir müssen allen verfassungsfeindlichen Bestrebung entgegentreten und unsere Demokratie schützen!