Antwort 07.02.2023 von Susanne Schneider FDP
Wir haben zu diesem Thema einfach andere Ansichten.
Wir haben zu diesem Thema einfach andere Ansichten.
Ich würde vorschlagen, dass wir dann zu dem Thema mal telefonieren.
Wann und in welcher Form genau eine Anpassung der aktuellen gesetzlichen Grundlage erfolgt, ist uns leider momentan nicht bekannt.
Ich stütze mich auf die Expertise von Wissenschaft u. Forschung, Verbänden u. ausgew. Expert(inn)en Hier: https://expkom-fracking-whg.de/bericht
Für die Regelung der Kinderkrankentage ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig.
Ich habe in der Zeit, in der ich nicht dem Landtag angehörte, sowohl das Übergangsgeld als auch den Aufstockungsbetrag in Anspruch genommen, aber auch - wie Sie schreiben - eine "Beschäftigung angenommen".