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Da die Systeme folglich sehr unterschiedlich sind und auch eine Abgeordnetendiät nicht die Frage einer angemessenen Besoldung und Versorgung beantwortet, sondern eine Vergütung anderer Art ist [...], gibt es meines Wissens weder Überlegungen in NRW zur Übertragung von Besoldungsregelungen noch wäre das systematisch naheliegend.
Beamtinnen und Beamte leisten täglich einen zentralen Beitrag dazu, dass unser Staat und unsere Demokratie funktionieren. Die Anpassung von Besoldung und Beihilfen folgt denselben Mechanismen wie Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst und ist notwendig, um steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen.
Die Erhöhungen von Diäten und Beamtenbesoldung folgen denselben Mechanismen wie Tarifverhandlungen in anderen Bereichen auch.