Antwort 21.07.2026 von Ines Saborowski CDU
Ja. Als Bundestagsabgeordneter erhält Jens Spahn weiterhin die reguläre Abgeordnetenentschädigung sowie die Kostenpauschale. Mit dem Rücktritt als Fraktionsvorsitzender entfallen lediglich die zusätzlichen Bezüge, die an dieses Amt gebunden waren.
