Antwort 04.04.2024 von Anne-Marie Keding CDU
Das BeamtenbesoldungsG soll entsprechend geändert werden.
Das BeamtenbesoldungsG soll entsprechend geändert werden.
das Beamtengesetz soll in dieser Frage geändert werden.
Da bisher nicht abgeschätzt werden kann, welchen Zeitumfang die Klärung der unterschiedlichen Fragestellungen beanspruchen wird, kann ich Ihnen leider auch keine konkrete Zeitschiene diesbezüglich mitteilen.
nicht erst seit der Offenlegung. Ich versuche bereits seit 2022 einen U-Ausschuss auf Landesebene voranzutreiben.