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Aus unserer Sicht muss es in der derzeitigen Situation um Reformen für einen solidarischen, inklusiven und investierenden Sozialstaat gehen, der soziale Sicherheit bietet, neue Risiken absichert und gesellschaftliche Ungleichheiten aktiv abbaut – ohne Menschen gegeneinander auszuspielen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII keine Änderungen bei den von Ihnen genannten Beträgen für das Schonvermögen. Dies gilt für Personen, die diese Leistungen wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung oder wegen Alters (ab Regelaltersgrenze) beziehen.
Ein starker und gerechter Sozialstaat ist nicht nur mir, sondern auch meiner Partei wichtig.

Die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit ist nicht separat vorgesehen, sondern als regelmäßige Besoldungsausgabe im Personalbudget, sodass sie vollständig aus den jeweiligen Mitteln bezahlt wird