Sehr geehrter Herr Baldy, braucht es aus Ihrer Sicht ein allgemeines Zeugnisverweigerungsrecht für Sozial Arbeiter*innen?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sozialarbeiter:innen leisten in vielen Bereichen eine wichtige Vertrauensarbeit, etwa in der Jugendhilfe, der Straffälligenhilfe, der Suchthilfe oder in Fanprojekten. Damit diese Arbeit gelingen kann, ist ein geschütztes Vertrauensverhältnis oft von zentraler Bedeutung.
Gleichzeitig müssen die Interessen der Strafverfolgung und des Rechtsstaats berücksichtigt werden. Deshalb wird die Frage eines allgemeinen Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter:innen seit längerem fachlich und politisch diskutiert.
Aus meiner Sicht spricht vieles dafür, die bestehenden Regelungen zu überprüfen und insbesondere dort weiterzuentwickeln, wo Sozialarbeiter:innen auf ein besonderes Vertrauensverhältnis angewiesen sind. Dabei muss jedoch sorgfältig abgewogen werden, wie ein solcher Schutz ausgestaltet werden kann, ohne berechtigte Ermittlungsinteressen unangemessen einzuschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baldy
