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In der Sache verfolgt die Novelle das Ziel, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Entbürokratisierung darf aus meiner Sicht aber nicht dazu führen, dass wertvolles Kulturgut verloren geht.
Für Ihren Hinweis zu §13 bin ich sehr dankbar und werde ihn in die anstehenden Beratungen und meine Entscheidungsfindung einbeziehen.
Meine Entscheidung über die Novellierung werde ich vom endgültigen Gesetzestext und den Ergebnissen der parlamentarischen Beratung abhängig machen. Die Landesregierung muss überzeugend darlegen, wie sie den Schutz bislang nicht eingetragener Bodendenkmale sicherstellen will.
Wir haben trotzdem Ihren Hinweis zum Anlass genommen, diesbezüglich einmal im zuständigen Ministerium nachzufragen.