Haben Sie als Sprecherin für Denkmalschutz vor bei der Novellierung des NDSchG der Änderung des §13 zuzustimmen und damit den Verlust von ca. 80% niedersächsischer Bodendenkmäler zu riskieren?
Sehr geehrte Frau Viehoff,
die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) beschlossen. Unter § 13 soll dann die Genehmigungspflicht für Erdarbeiten auf die Stellen beschränkt werden, die im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind. In Diesem sind aktuell niedersachsenweit nur etwa 20 % aller bekannten arch. Fundstellen eingetragen, meist obertägig Sichtbare. Nicht im Verzeichnis enthalten sind Bodendenkmäler wie z.B. Gräberfelder, jungsteinzeitliche Erdwerke etc. Erdarbeiten an diesen bekannten Bodendenkmälern könnten nicht mehr beauflagt und damit ohne wissenschaftliche Begleitung zerstört werden. Ungeschützt blieben auch alle bisher unbekannten Fundstellen.
Der Verlust an historischem Kulturgut wäre nicht in Worte zu fassen. Ich möchte gerne von Ihnen erfahren, ob Sie nur 20% des niedersächs. Kulturguts schützenswert finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Katharina K. ,Archäologin in NI
Sehr geehrte Frau K.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Das von Ihnen genannte Gesetz ist aktuell in der Beratung und wird in Kürze ins Parlament eingebracht. Es handelt sich dabei um ein Gesetz der Landesregierung, dass nun den Weg in die parlamentarische Beratung nimmt. Es ist also parlamentarisch weder diskutiert, noch ist es verabschiedungsreif.
Als denkmalpolitische Sprecherin meiner Fraktion werde ich mich in den anstehenden Beratungen dafür einsetzen, dass der Denkmalschutz in Niedersachsen weiterhin ausreichend berücksichtigt wird und das gilt auch für Bodendenkmäler.
Für Ihren Hinweis zu §13 bin ich sehr dankbar und werde ihn in die anstehenden Beratungen und meine Entscheidungsfindung einbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Viehoff
