Was tun Sie gegen den Änderungsantrag des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und wie verhindern Sie die Abschaffung der Paragrafen 87, div. Sätze, SGB V bzw. das drohende psychoth. Praxissterben?
Ich bin verzweifelt. Alle geplanten Kürzungen schrägen meine berufliche Existenz und mein Dasein in meiner Praxis, für das ich mich seit 2003 stetig weiter qualifiziert habe und im speziellen für die Approbation und die Aufnahme eines hälftigen Versorgungssitzes und Praxisgründung zw. 2016 bis 2022 verschuldet habe. Es war für mich unter den alten Gegebenheiten, also vor Mitte März diesen Jahres und dem ersten Hieb der GKV gerade so möglich keine roten Zahlen zu schreiben, mit den geplanten Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes der Regierung ist die Praxis zum Abschuß freigegeben. Sie wird sich nicht mehr tragen können und ich alleine werde keine 35 bis 40 Pat. pro Woche mehr behandeln. Bitte verhindern Sie das! Ich gehe davon aus, dass Ihnen alle Hintergründe und Zahlen bekannt sind, ansonsten stehe ich Ihnen oder meine Informationsquellen zur Verfügung.
Sehr geehrte Frau F.
vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre eindrückliche Schilderung. Eines vorweg: Weder ich noch unsere Fraktion tragen die Einschnitte in der psychotherapeutischen Versorgung mit. Es ist kurzsichtig, ausgerechnet dort Einschnitte vorzunehmen, denn dadurch bleibt nicht nur individuelles Leid unbehandelt, sondern mittelfristig werden auch die Kosten steigen. Denn weniger niedrigschwellige Versorgung führt zu mehr Chronifizierung, mehr Krankenhausaufenthalten und mehr volkswirtschaftlichen Kosten, bspw. durch steigende Arbeitsausfälle und Frühberentungen. Unsere Haltung ist klar: Psychotherapeutische Versorgung muss adäquat finanziert werden!
Deshalb haben wir uns im Bund von Beginn an gegen die Pläne des BStabG gewandt, Änderungen angemahnt und selber Vorschläge unterbreitet. Dazu zählt der Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954), den wir in den Deutschen Bundestag eingebracht haben. (https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf)
Wir fordern darin eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, die sich an dem aktuellen Hilfebedarf orientiert.
In der vergangenen Woche ist unser Eilantrag zur Vertagung der Beratungen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz leider abgewiesen worden und der Bundestag hat das Gesetz samt den Änderungen beschlossen. Wir hatten uns dazu im Vorfeld noch an den niedersächsischen Gesundheitsminister und Vorsitzenden der Bundesgesundheitsministerkonferenz, Andreas Philippi, gewandt und gebeten, im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen, um den Entwurf zu korrigieren. Er hat unseren Wunsch unterstützt, leider fand dieser Antrag in der Länderkammer dann jedoch keine Mehrheit.
Dennoch setzen wir uns auf Landesebene weiter mit großer Vehemenz für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung ein und machen all unseren Einfluss auf die Bundesebene geltend. Aufgrund der derzeitigen Koalition aus CDU und SPD im Bund dringen wir mit unseren Einwänden und Verbesserungsvorschlägen leider kaum durch. Umso wichtiger ist es, dass engagierte Menschen aus der Praxis wie Sie sich so entschlossen einsetzen und auch an die verantwortlichen Fraktionen wenden, um die Konsequenzen dort zu vermitteln. Dafür – und für Ihr außergewöhnliches Engagement in Ihrem wichtigen Beruf – möchte ich Ihnen aufrichtig danken!
Mit herzlichen Grüßen
Eva Viehoff
