Haben Sie vor bei der Novellierung des NDSchG der Änderung des §13 zuzustimmen und damit den Verlust von bis zu 80% niedersächsischer Bodendenkmäler zu riskieren?

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Frage von Katharina K. •

Haben Sie vor bei der Novellierung des NDSchG der Änderung des §13 zuzustimmen und damit den Verlust von bis zu 80% niedersächsischer Bodendenkmäler zu riskieren?

Sehr geehrte Frau Machulla,

die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) beschlossen. Unter § 13 soll dann die Genehmigungspflicht für Erdarbeiten auf die Stellen beschränkt werden, die im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind. In Diesem sind aktuell niedersachsenweit nur etwa 20 % aller bekannten arch. Fundstellen eingetragen, meist obertägig Sichtbare. Nicht im Verzeichnis enthalten sind Bodendenkmäler wie z.B. Gräberfelder, jungsteinzeitliche Erdwerke etc. Erdarbeiten an diesen bekannten Bodendenkmälern könnten nicht mehr beauflagt und damit ohne wissenschaftliche Begleitung zerstört werden. Ungeschützt blieben auch alle bisher unbekannten Fundstellen.

Der Verlust an historischem Kulturgut wäre nicht in Worte zu fassen. Ich möchte gerne von Ihnen erfahren, ob Sie nur 20% des niedersächs. Kulturguts schützenswert finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Katharina K. ,Archäologin in NI

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Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihre Frage. Ich sehe die geplante Änderung des § 13 kritisch. Deshalb habe ich bereits eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um die Folgen für den Schutz von Bodendenkmalen und für Bauverfahren zu klären.

Einfachere Verfahren und verlässliche Planung für Bauherren sind wichtig. Zugleich muss geklärt sein, wie archäologische Fundstellen geschützt werden, die noch nicht im Denkmalverzeichnis stehen. Die Warnungen der Fachleute nehme ich ernst.

Meine Entscheidung über die Novellierung werde ich vom endgültigen Gesetzestext und den Ergebnissen der parlamentarischen Beratung abhängig machen. Die Landesregierung muss überzeugend darlegen, wie sie den Schutz bislang nicht eingetragener Bodendenkmale sicherstellen will.

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