Antwort 08.10.2025 von Marja-Liisa Völlers SPD
Welche Art von Drohnen es sich handelte und wem diese zuzuordnen sind, ist jedoch nicht klar. Daher sollte man keine voreiligen Schlüsse ziehen.
Welche Art von Drohnen es sich handelte und wem diese zuzuordnen sind, ist jedoch nicht klar. Daher sollte man keine voreiligen Schlüsse ziehen.
Sollten Luftraumverletzungen stattfinden, sind diese zu unterlassen. So einfach ist es.
Nach aktuellem Stand ist ein vollständig autonomer Drohnenbetrieb in Deutschland nicht zulässig.
Nur eine stabile Sicherheitsarchitektur verspricht mehr Sicherheit
Sehr geehrter Herr K.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.