Klar ist: Das Compact-Magazin verbreitet seit Jahren irritierende, unsägliche Inhalte. Aber auch die Verbreitung solcher Inhalte kann von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sein. Es bleibt das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Sollte das Verbot am Ende keinen Bestand haben, wäre das sicherlich kein Ergebnis, worauf die Verantwortlichen stolz sein könnten.
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Die Sicherheitsbehörden des Bundes gehen ihrem gesetzlichen Auftrag im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sorgfältig nach.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass Vereine in unseren Kommunen auch weiterhin unterstützt werden
Als Beiratsmitglied im Verein VBFA, wie auch als Gesellschafterin in der von Ihnen angesprochenen Gesellschaft und als zeitweise Geschäftsführerin habe ich keine Einkünfte erzielt.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sich aller rechtstaatlicher Mittel bedienen, um extremistische Gruppierungen in Deutschland zu verfolgen. Hinweisen zu Straftaten wird konsequent nachgegangen.
Ich bitte um Verständnis, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Verbotsüberlegungen äußert, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht.